SEITE: 633 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Sachkundiger Asbest ASI nach TRGS 519 & Heizungsbaumeister & Brandschutzbeauftragter & Brandschutztechniker (ZIV) & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Willkommen auf der Internetseite vom Schornsteinfegermeister Thomas Telkmann

Von Thomas Telkmann am 20.11.2024 23:31 Uhr

Auf diesen Seiten möchten wir unseren Schornsteinfeger Meisterbetrieb  für die Bereiche in der Grafschaft Bentheim und dem Emsland näher vorstellen. 

Das Berufsbild des Schornsteinfegers hat sich gewandelt und so sind wir heute nicht nur für das Thema Brandschutz der kompetente Ansprechpartner, sondern auch neutraler und unabhängiger Berater in Sachen Emissionsschutz und Energieeinsparung.

Unser Dienstleistungsspektrum umfasst heute weit mehr als die Schornsteinreinigung. Als Ihre Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperten informieren wir Sie gerne neutral und helfen Ihnen dabei Energie und damit Kosten einzusparen.

Bei unserem Betrieb wissen Sie, wer Sie besucht und können Vertrauen haben.

Wir haben einen hohen Qualifikationsstandart und nehmen regelmäßig an zahlreichen Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen teil.

Vertrauen Sie einem soliden Schornsteinfegerbetrieb,der freiwillig der Schornsteinfegerinnung Osnabrück/Emsland angehört.

Natürlich sind wir auch Mitglied der Handwerkskammer Osnabrück/Emsland und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau).

Das bringt für Sie Sicherheit und Garantiert eine gute Handwerksleistung.

 

 

Bei Fragen zu den angebotenen Dienstleistungen, können Sie das integrierte Kontaktformular nutzen, um sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Feinstaubfilter für Kaminöfen

Von Thomas Telkmann am 20.11.2024 23:31 Uhr

Für bestehende Kaminöfen, also jene Anlagen, die bereits vor Inkrafttreten der Novelle betrieben wurden, sind Regelungen vorgesehen. Denn es sind gerade diese Anlagen, die den höchsten Anteil an der gesamten Staubfracht aus häuslichen Feuerungsanlagen beitragen.

Bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen können dann zeitlich unbegrenzt weiterbetrieben werden, wenn sie mindestens die Grenzwerte der Stufe 1 einhalten.

 

Um dies nachzuweisen, haben die Eigentümer vier Möglichkeiten:

 

 

·         Die Bescheinigung des Herstellers, dass der Feuerungsanlagentyp die Grenzwerte der Stufe 1 auf dem Prüfstand einhält,

 

·        der Nachweis über eine (einmalige) Vor-Ort-Messung durch einen Schornsteinfeger, dass diese Grenzwerte (Tabelle 1), die für den Prüfstand gelten, eingehalten werden,

 

·         der nachträgliche Einbau eines bauartzugelassenen Filters.

 

·         Austausch der Feuerstätte

 

Der Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen. Erst wenn die vorgenannten Alternativen nicht greifen, unterliegen Einzelraumfeuerungsanlagen einem langfristig angelegten Austauschprogramm bis zum Ende des Jahres 2024.

Dieses wird vom Ihrem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der nächsten Feuerstättenschau kontrolliert und schriftlich mitgeteilt.

Spätestens dann müssen Sie aktiv werden.

Schaffung und Besetzung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes nach Gründung, Nachfolge oder tätigen Beteiligung an einem KMU der HWO.

Von Thomas Telkmann am 20.11.2024 23:31 Uhr


Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert.

(Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk)

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im Meister-Handwerk können Sie bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge einen Zuschuss zur Schaffung eines unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes erhalten. Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Basis von KMU nachhaltig zu sichern und ihre Position am Markt zu stärken sowie zu erweitern.